Verpackungsverordnung / ISPM 15

Die Verpackungsverordnung und ISPM 15 regeln die Anforderungen an Verpackungen für den Transport von Waren, insbesondere Holzverpackungen, um Umweltschutz, Pflanzengesundheit und Sicherheit im internationalen Handel zu gewährleisten.

Grundlagen und Funktionsweise

  • Verpackungsverordnung: Nationale Vorschriften zur Gestaltung, Rücknahme und Entsorgung von Verpackungen. Sie schreibt Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und umweltgerechte Entsorgung vor.

  • ISPM 15 (International Standards for Phytosanitary Measures No. 15): Internationaler Standard für Holzverpackungen, der verlangt, dass Holzbehandlungen (z. B. Hitzebehandlung oder Begasung) dokumentiert und durch das IPPC-Logo gekennzeichnet werden, um die Ausbreitung von Schädlingen zu verhindern.

  • Anwendung: Betroffen sind Paletten, Kisten, Umverpackungen und sonstige Holzverpackungen im Export- und Importverkehr.

Vorteile

  • Schutz vor Schädlingen: Vermeidung von Einschleppung invasiver Arten.

  • Rechtssicherheit: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im In- und Ausland.

  • Nachhaltigkeit: Förderung von Recycling und umweltgerechter Verpackung.

  • Handelserleichterung: Einheitliche Standards erleichtern den internationalen Warenverkehr.

Herausforderungen

  • Kontinuierliche Aktualisierung der Vorschriften und Einhaltung länderspezifischer Regeln.

  • Kosten für zertifizierte Holzbehandlung und Kennzeichnung.

  • Kontrolle und Dokumentation entlang der gesamten Lieferkette.

  • Schulung von Mitarbeitern und Partnern, um die Einhaltung sicherzustellen.

Bedeutung in der modernen Logistik

Die Einhaltung der Verpackungsverordnung und ISPM 15 ist entscheidend für sicheren, gesetzeskonformen und nachhaltigen Transport, insbesondere im internationalen Handel. Unternehmen vermeiden Handelshemmnisse, reduzieren Risiken und erfüllen ökologische sowie regulatorische Anforderungen. Digitale Dokumentation und standardisierte Prozesse erleichtern die Umsetzung in globalen Supply Chains.

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